Neu ist, dass die Unternehmen im Berichtsformular S.14.01 zu ihren Lebensversicherungsverpflichtungen bestimmte objektive Produktkennzeichnungen verwenden müssen. Das wird es der BaFin ermöglichen, quantitative Informationen zu den Produkten im deutschen Lebensversicherungsmarkt in Zukunft deutlich effizienter zu erheben. Die Änderungen im narrativen Berichtswesen betreffen überwiegend den Solvabilitäts- und Finanzbericht (Solvency and Financial Condition Report – SFCR). Die 2019 eingegangenen Berichte waren aus Sicht der BaFin nicht adressatengerecht genug. Mit neuen Vorgaben will sie branchenweit sicherstellen, dass der SFCR seinen Zweck als für die Öffentlichkeit bestimmter Bericht erfüllt. Die Unternehmen müssen die neuen Anforderungen erstmals für den SFCR über das Jahr 2019 beachten, den sie 2020 veröffentlichen. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage BaFin
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