Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in Kraft getreten. Am 20. September 2019 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der FinVermV gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen wird eine Übergangsfrist von zehn Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.