„Ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Reform der Grundsteuer will das Ministerium nun endlich Nägel mit Köpfen machen. Wir haben immer für ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell plädiert. Nach langen Diskussionen der vielen Beteiligten schickt das Ministerium beim Thema Wohnen nun aber ein immer noch komplexes, wertorientiertes Modell ins Rennen. Immerhin: Bei Wirtschaftsimmobilien scheinen unsere Hinweise angekommen zu sein, zusätzliche Belastungen sind nicht zu erwarten, wenngleich wir noch weit entfernt von einem einfachen Verfahren sind“, so Mattner.
Bei Wohnimmobilien komme es jetzt zu einem zwar, im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen des Ministeriums, vereinfachten aber letztlich noch immer nicht unproblematischen Verfahren. Mattner sagte: „Nachdem man die Probleme des ursprünglichen wertabhängigen Modells erkannt hat, hat man beispielsweise bei der Miete im Sinne der Einfachheit richtigerweise Pauschalierungen vorgenommen. Dennoch: Die Einbeziehung der Bodenrichtwerte bei der Grundsteuer bleibt problematisch, denn das aktuelle Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ist weder transparent noch rechtssicher. Die im Steuerrecht gerichtliche Überprüfbarkeit ist dringend notwendig, jedoch bisher nicht möglich.“
Ein Flächenmodell wäre hier einfacher gewesen, erläuterte Mattner. Die Bodenrichtwerte stellten aufgrund der in Metropolregionen zuletzt sehr dynamischen Entwicklung nach oben insbesondere im Bereich Wohnen eine große Herausforderung dar. „Dies ließe sich von der jeweiligen Gemeinde mit dem Hebesatz natürlich kontinuierlich korrigieren, jedoch fehlt mir bei haushaltskritischen Gemeinden wie beispielsweise Berlin der Glaube daran“ so Mattner weiter.
Angesichts der Frist durch das Bundesverfassungsgericht bis zum Ende des Jahres ein Gesetz zur Reform zu verabschieden, machte Mattner noch einmal deutlich: „Wenn die Kommunen weiterhin 14 Milliarden Einnahmen erhalten sollen – was wir wollen, brauchen wir schnellstmöglich eine Lösung, bei der alle Interessen angemessen berücksichtigt werden.“
Quelle: Pressemitteilung ZIA
PRESSEKONTAKT
wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer
Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau
Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : steuer@wwr-publishing.de
Telefon: +49 (0) 6152 9553589